Förderung im Überblick

BAFA Module 1 bis 6: Das gesamte Förderportfolio

Wer die sechs BAFA Module sauber auseinander hält, kombiniert sie richtig. Wir zeigen, wofür jedes Modul gedacht ist, welche Zuschusshöhen derzeit gelten und welches Modul zu welcher Projektart passt. Inklusive Link zu den aktuellen Merkblättern auf bafa.de.

Das BAFA arbeitet mit einer klaren Modulstruktur. Modul 1 ist der Einstieg, es fördert das Energieaudit und die qualifizierte Energieberatung. Die Module 2 bis 6 sind Teil der Bundesförderung für Energie und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW). Sie finanzieren die Umsetzung der Maßnahmen, die aus dem Audit oder aus internen Projekten hervorgehen. Wer beide Linien zusammen denkt, reduziert Beratungs und Investitionskosten spürbar.

Auf den ersten Blick wirken die Module wie ein Förderdickicht, sind aber konsequent gebaut. In Mandaten kommt fast immer dieselbe Reihenfolge zum Tragen: Modul 1 zuerst, dann auf Basis des Auditberichts die passende Investitionsförderung. Im Folgenden finden Sie die operative Karte für genau diesen Weg.

Wozu die Modul Logik?

Früher lagen Beratungs und Umsetzungsförderung in getrennten Programmen. Mit der Reform 2021 hat die Bundesregierung die Investitionsförderung in der EEW Richtlinie gebündelt und klar in Module geschnitten. Das erlaubt das Stapeln: Audit über Modul 1, Wärmepumpe über Modul 6, Messinfrastruktur über Modul 3. Jedes Modul hat eigene Voraussetzungen und eigene Förderhöchstgrenzen.

Ein Punkt gilt für alle Module: Der Antrag muss vor Auftragserteilung eingereicht sein. Läuft über das BAFA Portal, technisch seit 15. September 2025 über die Förderzentrale Deutschland (FZD). Die Mittel sind zweckgebunden, Verwendungsnachweise sind fristgerecht einzureichen. Wer den falschen Zeitpunkt erwischt, verliert die Förderung.

Die folgende Übersicht fasst die sechs Module zusammen. Die Förderquoten der EEW Module richten sich nach der Unternehmensgröße; die genauen Höchstbeträge und Voraussetzungen stehen in den jeweiligen Merkblättern:

ModulBezeichnungWer wird gefördertFörderquote
1Energieaudit und EnergieberatungKleine und mittlere Unternehmen80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten, gedeckelt
2Prozesswärme aus erneuerbaren EnergienUnternehmen aller Größen40 Prozent (große Unternehmen) bis 60 Prozent (kleine Unternehmen)
3Mess-, Regelungs- und Sensortechnik, EnergiemanagementUnternehmen mit Energie- oder Umweltmanagementsystem40 Prozent bis 60 Prozent, je nach Unternehmensgröße
4Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und ProzessenUnternehmen aller Größen40 Prozent bis 60 Prozent, je nach Unternehmensgröße
5TransformationskonzepteUnternehmen aller Größen50 Prozent der Beratungskosten (KMU), 40 Prozent (Nicht KMU), höchstens 80.000 Euro je Konzept
6Elektrifizierung von Wärme- und ProzessanlagenUnternehmen aller Größen40 Prozent bis 60 Prozent, je nach Unternehmensgröße

Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247

Modul 1 fördert die qualifizierte Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme. Faktisch ist es der Nachfolger der früheren Energieberatung Mittelstand (EBM). Gefördert werden KMU, also Unternehmen unterhalb der EU Schwellen (weniger als 250 Mitarbeiter, Jahresumsatz bis 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme bis 43 Mio. Euro), sowie bestimmte Einrichtungen mit vergleichbarer Größe.

Fördersatz: 80 Prozent der förderfähigen Beratungskosten. Der Zuschuss ist gedeckelt:

  • Jährliche Energiekosten des Unternehmens über 10.000 Euro (netto): maximal 6.000 Euro Zuschuss
  • Jährliche Energiekosten bis 10.000 Euro: maximal 1.200 Euro Zuschuss

Seit August 2024 gilt: Die Förderung kann nur noch einmal alle vier Jahre in Anspruch genommen werden, nicht mehr alle zwei Jahre wie zuvor. Für den Fördermittelpfad vom Antrag bis zur Auszahlung hat unsere Seite zur BAFA Förderung alle Details inklusive Rechner.

Nicht KMU mit Auditpflicht nach EDL-G erhalten für das Pflichtaudit in der Regel keine Förderung. Die Beratungskosten sind jedoch als Betriebsausgabe voll steuerlich absetzbar.

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Modul 2 unterstützt die Erst oder Neuinstallation von Anlagen, die Prozesswärme aus erneuerbaren Quellen bereitstellen. Dazu zählen Solarthermie, Biomasseanlagen, Wärmepumpen sowie Kombinationen mit Wärmespeichern. Voraussetzung: Mindestens 50 Prozent der erzeugten Wärme müssen als Prozesswärme genutzt werden, also nicht zur reinen Raumheizung.

Fördersätze:

  • Kleine Unternehmen: bis zu 60 Prozent der förderfähigen Investitionskosten
  • Mittlere Unternehmen: bis zu 50 Prozent
  • Große Unternehmen (Nicht KMU): bis zu 40 Prozent

Die maximale Zuschusshöhe pro Vorhaben liegt bei 20 Millionen Euro und wurde gegenüber früher (15 Mio.) angehoben. Beantragt wird als Zuschuss oder wahlweise als Kredit mit Tilgungszuschuss über die KfW.

Modul 3: Mess-, Regelungs- und Sensortechnik

Modul 3 fördert Investitionen in Technik, die Energie und Stoffströme in Prozessen sichtbar und steuerbar macht. Typisch sind Submeter, Sensorik an Maschinen und Anlagen, Energiedatenmanagementsysteme (EDMS), Visualisierungstools und Regelungen, die Verbrauchsinformationen zur Optimierung verwenden.

Wichtig: Modul 3 setzt voraus, dass das Unternehmen ein Energie oder Umweltmanagementsystem betreibt oder aufbaut (ISO 50001, alternative Systeme für KMU, EMAS). Das EDMS soll nicht nur Daten sammeln, sondern aktiv für Verbesserungen genutzt werden.

Die Fördersätze entsprechen den Sätzen der EEW Richtlinie (40 Prozent große Unternehmen, bis 60 Prozent kleine). Der Deckel pro Vorhaben liegt wie in Modul 2 bei 20 Mio. Euro.

Modul 4: Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Modul 4 ist das Arbeitspferd der EEW. Gefördert werden Investitionen in effizientere Maschinen, Aggregate und Prozesse. Das Modul hat zwei Förderpfade:

  • Basisförderung für KMU: Anlagen aus einem festgelegten Katalog (etwa effiziente Pumpen, Kompressoren, Motoren nach definierten Mindeststandards) können ohne umfangreiches Einsparkonzept beantragt werden. Der Fördersatz liegt in der Regel bei 25 bis 35 Prozent der Mehrinvestition, abhängig von Unternehmensgröße und Maßnahmenart.
  • Einsparkonzept basierte Förderung: Für individuelle Projekte mit berechneter Energieeinsparung. Der Fördersatz liegt typischerweise bei 40 bis 60 Prozent der Mehrinvestition, abhängig von Unternehmensgröße und erreichter Einsparung pro Euro Förderung.

Typische Projekte: Austausch alter Motoren auf IE4 oder IE5, Umbau von Kälteanlagen auf natürliche Kältemittel, Druckluft Gesamtumbau, Austausch energieintensiver Produktionsanlagen.

Modul 5: Transformationskonzepte

Modul 5 fördert die Erstellung eines Transformationsplans, der den Weg eines Unternehmens zur Klimaneutralität bis 2045 technisch und organisatorisch beschreibt. Das Konzept enthält unter anderem eine Bestandsanalyse, ein Energie und Klimaleitbild, einen Investitionsfahrplan mit Zeitachse, eine THG Bilanzierung (Scope 1 und 2, je nach Unternehmen auch Scope 3) sowie die Beschreibung der Steuerungsstrukturen.

Der Zuschuss für ein Transformationskonzept liegt in der Regel bei 50 Prozent der Beratungskosten für KMU und 40 Prozent für Nicht KMU. Die Obergrenze beträgt 80.000 Euro pro Konzept. Wer bereits ein ISO 50001 System betreibt, kann Ergebnisse integrieren.

Modul 6: Elektrifizierung von Wärme- und Prozessanlagen

Modul 6 ist das jüngste Instrument der EEW und zielt auf die Substitution fossiler Wärmeerzeugung. Gefördert werden Umrüstungen auf Wärmepumpen, Elektrodenkessel, Widerstandsheizungen oder hybride Systeme, die Strom als Hauptträger nutzen. Voraussetzung ist, dass der Strom langfristig anteilig aus erneuerbaren Quellen stammt und die Umrüstung einen klaren Effizienzgewinn bringt.

Die Fördersätze liegen analog zu Modul 4 bei 40 bis 60 Prozent, mit Staffelung nach Unternehmensgröße. Besonders attraktiv ist die Kombination mit Modul 2, falls parallel eine erneuerbare Wärmequelle entsteht. Für die korrekte Dimensionierung und die Antragstellung verlangt das BAFA eine passende Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, am besten noch vor Auftragsvergabe.

Module sinnvoll kombinieren

Im Alltag greifen die Module oft ineinander. Ein Beispielpfad:

  1. Modul 1: Energieaudit nach DIN EN 16247-1 mit priorisierter Maßnahmenliste
  2. Modul 5: Transformationskonzept zur Einordnung der Maßnahmen in den Pfad bis 2045
  3. Modul 3: Aufbau eines Energiemanagementsystems mit Messinfrastruktur
  4. Modul 4 oder 6: Umsetzung der prioritären Effizienz und Elektrifizierungsmaßnahmen
  5. Modul 2: Ergänzung durch erneuerbare Prozesswärme

Wichtig ist die Reihenfolge. Modul 1 sollte vor investiven Modulen beantragt werden, weil das Audit die Rechtfertigung der Einzelmaßnahmen liefert. Nicht alle Kombinationen sind gleichzeitig möglich, die Kumulierungsregeln nach EU Beihilferecht sind zu beachten.

Antrag stellen: Wichtige Regeln

  • Antrag vor Auftrag: Der Förderantrag muss vor Vertragsunterzeichnung oder Bestellung eingereicht sein.
  • Bewilligung abwarten: Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit der Maßnahme begonnen werden. Ausnahme: Der vorzeitige Maßnahmenbeginn kann in Einzelfällen beantragt werden.
  • De minimis Grenze: Die Gesamtfördersumme eines Unternehmens aus De minimis Beihilfen darf in einem rollierenden Dreijahresfenster 300.000 Euro nicht überschreiten.
  • Verwendungsnachweis: Nach Umsetzung sind Rechnungen, Zahlungsnachweise und gegebenenfalls ein Kurzbericht beizufügen.
  • Frist für Umsetzung: In der Regel 24 Monate ab Bescheiddatum, eine Verlängerung ist möglich.
Hinweis: Die Abwicklung läuft seit 15. September 2025 technisch über die Förderzentrale Deutschland (FZD). Bestehende Anträge bei BAFA werden weitergeführt, Neuanträge gehen über das neue Portal.

Anschlussprogramme jenseits der BAFA Module

Wer mit einem BAFA Modul startet, sollte parallel die angrenzenden Programme im Blick haben. Sie stehen oft als Anschluss oder als zweite Säule zur Verfügung und vermeiden Förderlücken im Investitionspfad.

  • KfW Programme 295 und 296: Klimafreundliche Sanierung Nichtwohngebäude. Sinnvoll, wenn die Effizienzmaßnahmen über die EEW Logik hinausgehen, etwa bei umfassender Hüllensanierung. Voraussetzung ist meist ein aktueller Energieausweis nach GEG.
  • Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG NWG): Für Sanierungen am Gebäude. Komplementär zu Modul 6, wenn Heiztechnik und Hülle zusammen modernisiert werden. Pflichtdokument bei der Hülle ist ein Wärmeschutznachweis nach GEG.
  • Landesprogramme: Viele Bundesländer ergänzen die Bundesförderung mit zinsgünstigen Krediten oder mit Tilgungszuschüssen. NRW hat etwa progres.nrw, Baden Württemberg klimaschutz mit System. Diese Angebote sind kombinierbar, solange die Beihilfeobergrenze nicht überschritten wird.
  • EU Innovation Fund: Für sehr große Vorhaben mit Demonstrationscharakter. In der Regel ab 7,5 Mio. Euro Investition relevant.
  • Klimaschutzverträge (KSV): Für besonders THG intensive Industriebranchen, jährliche Ausschreibungen über das BMWK. Eigene Logik, separat zur EEW.

Die Auswahl gleicht oft einem Puzzle. In der Beratungspraxis hat es sich bewährt, vor dem ersten Antrag eine kompakte Förderlandkarte für den eigenen Investitionspfad zu erstellen, auf der jede Maßnahme einem passenden Programm zugeordnet ist. Das verhindert die typische Falle, dass ein bereits BAFA gefördertes Vorhaben nachträglich nicht mehr in eine KfW Linie passt.

Offizielle Quellen

Häufige Fragen

Kann ich Modul 1 und Modul 4 gleichzeitig beantragen?
Modul 1 (Audit) ist üblicherweise Voraussetzung, nicht Parallelantrag. Erst das Audit abschließen, dann die Umsetzung nach Modul 4 planen. Bei Kumulierung auf dieselbe Maßnahme greifen strikte Regeln.
Gilt die 300.000 Euro De minimis Grenze für alle Module?
Nein. Module mit notifizierten Beihilfen (z. B. EEW Modul 2 bis 6 in größeren Vorhaben) fallen unter die AGVO Regelungen. Nur bestimmte Förderwege laufen unter De minimis. Das Merkblatt benennt den zutreffenden Beihilfetatbestand je Modul.
Was passiert, wenn mein Unternehmen nach Antragstellung die KMU Schwelle überschreitet?
Maßgeblich ist der Status zum Zeitpunkt der Antragstellung. Eine spätere Statusänderung wirkt nur auf Folgeanträge. Bei Fusionen oder Zukäufen kann jedoch eine Neubewertung nötig sein.
Kann ich als ausländisches Unternehmen mit deutschem Standort Fördermittel beantragen?
Ja, sofern die Investition am deutschen Standort erfolgt und eine Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland besteht. Die KMU Prüfung erfolgt konsolidiert mit der Muttergesellschaft.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Modul 1: typisch zwei bis sechs Wochen. Investive Module: häufig acht bis vierundzwanzig Wochen, abhängig von Projektkomplexität und Vollständigkeit der Unterlagen.

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