KWKG Umlage 2026: 0,446 ct/kWh und was das bedeutet
Die KWKG Umlage steigt 2026 deutlich. Von 0,277 ct/kWh auf 0,446 ct/kWh bedeutet ein Plus von rund 61 Prozent. Wir erklären, wie die Umlage zustande kommt, warum sie steigt und wie Unternehmen mit dem neuen Wert in ihrer Strompreiskalkulation umgehen. Inklusive Hinweisen zur Entlastung produzierender Gewerbe.
Ende Oktober veröffentlichen die vier Übertragungsnetzbetreiber jedes Jahr die Umlagen für das Folgejahr. 2026 ist die KWKG Umlage deutlich gestiegen. Wer die Position im Strompreis sauber einordnen will, braucht etwas Hintergrund. Für Unternehmen mit hohem Strombezug summieren sich die Mehrkosten schnell auf vierstellige Beträge. Damit wird die Umlage zu einem der beobachtenswerten Preisbestandteile im Einkauf.
Im Audit landet die KWKG Umlage oft als Pauschalposten in der Strompreis Aufstellung, neben Netzentgelten und Stromsteuer. Ein konkretes „wofür" ist im Controlling selten hinterlegt. Auf den folgenden Abschnitten klären wir das Was, das Warum und das Wie viel, damit Sie die Position bei der nächsten Lieferantenverhandlung oder im Auditbericht sauber einordnen können.
Was ist die KWKG Umlage?
Die KWKG Umlage ist eine bundesweite Abgabe, die mit dem Strompreis erhoben wird. Sie finanziert die Förderung hocheffizienter Kraft Wärme Kopplung (KWK) nach dem Kraft Wärme Kopplungsgesetz (KWKG). Die Mittel fließen an Betreiber von KWK Anlagen, die ihren Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Ziel ist eine gleichmäßige Verteilung der Förderlasten auf alle Letztverbraucher.
Rechtsgrundlage ist das KWKG sowie seit 2023 das Energiefinanzierungsgesetz (EnFG), das die Umlagen einheitlich regelt. Die Umlage ist Teil des staatlich induzierten Anteils am Strompreis, neben Offshore Netzumlage, § 19 StromNEV Umlage und weiteren netzbezogenen Positionen.
KWKG Umlage 2026: 0,446 ct/kWh
Für das Kalenderjahr 2026 beträgt die KWKG Umlage 0,446 ct/kWh für nicht privilegierte Letztverbraucher. Die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW haben den Wert Ende Oktober 2025 bekannt gegeben.
Zum Vergleich: 2025 lag die Umlage bei 0,277 ct/kWh. Der Anstieg beträgt 0,169 ct/kWh oder rund 61 Prozent. Für einen mittleren Gewerbebetrieb mit 500.000 kWh Jahresverbrauch bedeutet das rund 845 Euro Mehrkosten pro Jahr gegenüber 2025 (netto, ohne Umsatzsteuer). Bei einem Industriebetrieb mit 5 GWh Verbrauch sind es rund 8.450 Euro zusätzlich pro Jahr.
Wie die Umlage berechnet wird
Die Berechnung folgt § 10 EnFG. Grundlage sind zwei Prognosegrößen:
- Erwartete Auszahlungen an KWK Anlagenbetreiber im Folgejahr (prognostiziert vom BAFA auf Basis der geförderten Anlagenleistung).
- Erwartete Letztverbrauchsmengen im Folgejahr (prognostiziert von den Netzbetreibern).
Aus der Division ergibt sich die Umlage in Euro pro Megawattstunde. Zusätzlich werden Korrekturen aus dem Vorjahr eingearbeitet. Wenn im Vorjahr weniger Strom abgenommen wurde oder mehr KWK Anlagen in Betrieb gingen als prognostiziert, wird das in der Umlage des Folgejahres ausgeglichen.
Warum die Umlage 2026 steigt
Drei Faktoren treiben den Anstieg:
- Mehr geförderte KWK Anlagen: Der KWK Ausbau hat in den letzten Jahren an Tempo gewonnen. Neue Anlagen erhalten Förderung, die Summe der Auszahlungen steigt.
- Rückgang der Letztverbrauchsmengen: Energieeinsparungen in der Industrie und zeitweise reduzierte Produktionstätigkeit senken den Umlageverteilnenner.
- Nachholeffekte aus 2024: Kostenüberschreitungen früherer Jahre werden anteilig auf 2026 umgelegt.
Langfristig ist der Trend nach oben kein Zufall. Die Energiewende kostet Geld, und ein Teil der Kosten wird über Umlagen refinanziert. Wer als Unternehmen die Umlagen reduzieren möchte, fährt meist am besten über privilegierte Tarife oder Eigenverbrauch.
Privilegierung stromintensiver Unternehmen
Für stromintensive Unternehmen gelten reduzierte Sätze. Das System richtet sich nach § 28 EnFG und unterscheidet drei Stufen:
- Stufe 1 (nicht privilegiert): voller Satz von 0,446 ct/kWh für Strombezug bis zu 1 GWh pro Jahr.
- Stufe 2: reduzierte Sätze für Strom oberhalb 1 GWh pro Jahr für bestimmte Unternehmensgruppen.
- Stufe 3: weitere Reduktion für Unternehmen, die der Strompreiskompensation unterliegen oder in besonders energieintensiven Branchen tätig sind.
Der reduzierte Satz erfordert einen Antrag bei der Bundesnetzagentur (BesAR nach § 64 EEG für die EEG Umlage, analog für KWKG und Offshore). Die Antragstellung ist formalisiert und wiederholt sich jährlich.
Für produzierende Unternehmen ergibt sich häufig ein nennenswertes Einsparpotenzial über die Kombination aus Privilegierung (KWKG und Offshore Umlage) und Stromsteuer Entlastung nach § 9b StromStG. Details dazu im Stromsteuer Ratgeber.
Anteil am Strompreis
In der Rechnung eines nicht privilegierten Gewerbekunden setzt sich der Strompreis typischerweise aus diesen Bausteinen zusammen:
- Erzeugung und Vertrieb (Arbeitspreis): 12 bis 25 ct/kWh
- Netzentgelte inkl. Leistungspreis: 3 bis 8 ct/kWh
- Stromsteuer: 2,05 ct/kWh (§ 9b Entlastung produzierend: effektiv 0,05 ct/kWh)
- KWKG Umlage 2026: 0,446 ct/kWh
- Offshore Netzumlage 2026: circa 0,8 bis 1,1 ct/kWh (jährlich neu bestimmt)
- § 19 StromNEV Umlage: circa 1,5 bis 2 ct/kWh (jährlich)
- Weitere Umlagen (AbLaV, Konzessionsabgabe bei Gemeinden)
- Mehrwertsteuer (falls nicht abziehbar): 19 Prozent auf den Gesamtpreis
Die KWKG Umlage ist damit einer von mehreren Posten, aber einer mit überproportionalem Anstieg 2026. In der monatlichen Abrechnung wird sie separat ausgewiesen. Bei Festpreisverträgen ist die Weitergabe je nach Vertragstext geregelt.
Umgang im Audit und in der Buchhaltung
Für Energieaudits nach DIN EN 16247-1 wird der Gesamtstrompreis für Wirtschaftlichkeitsrechnungen herangezogen. Die Umlagenbestandteile sollten im Auditbericht jedoch separat ausgewiesen sein, damit bei späteren Preisänderungen klar bleibt, welche Annahme zugrunde liegt.
In der Buchhaltung wird die KWKG Umlage wie andere Strompreisbestandteile behandelt. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen rechnen mit Nettopreisen. Bei Förderanträgen im Rahmen der EEW wird ebenfalls der Nettopreis zugrunde gelegt.
Historische Entwicklung
| Jahr | KWKG Umlage (nicht privilegiert) |
|---|---|
| 2020 | 0,226 ct/kWh |
| 2021 | 0,254 ct/kWh |
| 2022 | 0,378 ct/kWh |
| 2023 | 0,357 ct/kWh |
| 2024 | 0,275 ct/kWh |
| 2025 | 0,277 ct/kWh |
| 2026 | 0,446 ct/kWh |
Die Umlage schwankt stark. Ab 2022 wurde sie durch Energiepreisbremsen zeitweise anders berechnet, was Vergleiche über Jahresgrenzen erschwert. Der Sprung 2026 ist dennoch ungewöhnlich groß.
Ausblick auf 2027
Für 2027 sind belastbare Prognosen aktuell noch nicht möglich. Die Umlagenhöhe hängt von Politik, Ausbaugeschwindigkeit und Verbrauchsentwicklung ab. Entscheidend ist die Neuregelung zur KWK Förderung, die in der laufenden Legislatur diskutiert wird. Erwartet wird eher ein moderates Plateau oder ein leichter Rückgang, ein abermaliger starker Anstieg erscheint nicht wahrscheinlich.
Langfristig ist ein Rückgang plausibel, wenn ältere KWK Anlagen aus der Förderkulisse fallen und weniger Mittel verteilt werden müssen. Die konkrete Höhe der Umlage 2027 veröffentlichen die Übertragungsnetzbetreiber üblicherweise Ende Oktober 2026.
Die KWKG Umlage im Kontext aller Strompreisbestandteile
Die KWKG Umlage steht selten allein. Im Strompreis greifen mehrere Umlagen und Abgaben ineinander, die zusammen oft 30 bis 50 Prozent des Endpreises ausmachen. Wer die KWKG Umlage diskutiert, sollte die Schwesterposten zumindest dem Namen nach kennen.
- EEG Umlage: Wurde zum 1. Juli 2022 auf null gesenkt und seitdem über den Bundeshaushalt finanziert. Seitdem nicht mehr Teil des Strompreises.
- Offshore Netzumlage: Finanziert die Anbindung von Offshore Windparks. 2026 angestiegen, aber relativ stabil im niedrigen einstelligen Centbereich.
- § 19 StromNEV Umlage: Gleicht Mindereinnahmen der Netzbetreiber durch individuelle Netzentgelte für Großverbraucher aus. Fluktuiert je nach Antragslage.
- Konzessionsabgabe: Kommunale Abgabe für die Nutzung öffentlicher Wege durch Stromleitungen. Höhe je nach Gemeindegröße zwischen 0,11 und 2,39 ct/kWh.
- Stromsteuer: 2,05 ct/kWh, davon Entlastung für produzierendes Gewerbe nach § 9b StromStG.
- Netzentgelte: Größter Einzelposten, regional unterschiedlich. Berechnung nach Leistungs und Arbeitspreis.
- Stromsteuer und Mehrwertsteuer: Endsumme wird mit 19 Prozent versteuert. Vorsteuerabzug bei vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmen.
Eine saubere Strompreisanalyse im Auditbericht zerlegt den Endpreis in diese Bestandteile und zeigt pro Position die jährliche Belastung. Das ist Pflichtteil eines guten Berichts und liefert die Argumentationsbasis für strategische Entscheidungen wie Lieferantenwechsel, Eigenerzeugung oder Privilegierungsanträge.
Quellen und weitere Informationen
- netztransparenz.de zur KWKG Umlage
- Bundesnetzagentur Glossar KWKG Umlage
- Energiefinanzierungsgesetz (EnFG)
- Kraft Wärme Kopplungsgesetz (KWKG)
Häufige Fragen
Wird die KWKG Umlage auch auf Eigenstrom erhoben?
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Wie wird die Umlage abgerechnet?
Was passiert mit den Einnahmen?
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